Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Shining Staff
Grafenberger Allee 277-287
D-40237 Düsseldorf
Geschäftsführer: Denys Saitov
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ür sämtliche Verträge und Leistungen der Shining Staff im Bereich der Bereitstellung von Hostessen, Betreuungspersonal, sowie vergleichbaren Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich durch Shining Staff bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen
Shining Staff stellt dem Auftraggeber qualifiziertes und geschultes Personal für Messen, Events, pädagogische Arbeit mit Kindern und vergleichbare Einsätze zur Verfügung. Die für den Einsatz notwendigen Fähigkeiten und Eignungen liegen vor. Der konkrete Leistungsumfang wird individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.
4. Ersatz bei Ausfall
Sollte eine durch Shining Staff gestellte Arbeitskraft kurzfristig ausfallen (z. B. krankheitsbedingt), bemüht sich Shining Staff um gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.
5. Übernachtungs- und Fahrtkosten
Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind ein fester Bestandteil der Leistung. Die konkreten Konditionen werden in einem separaten Vertrag mit dem Auftraggeber abgestimmt. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
6. Zahlungsbedingungen und Preise
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet Shining Staff gesetzliche Verzugszinsen. Stundensatz bzw. Tagessatz ist in einem separaten Vertrag festgehalten und gilt als feste Grundlage. Grundlage für eine mögliche Preisanpassung kann eine gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns sowie eine allgemeine Inflation sein. Etwaige Erhöhungen werden ausschließlich im Einvernehmen mit dem Auftraggeber besprochen und vertraglich angepasst.
7. Haftung
Shining Staff haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Eine Haftung für höhere Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) ist ausgeschlossen.
8. Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Stornierung eines bestätigten Einsatzes durch den Auftraggeber gelten folgende Stornopauschalen:
- bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 25 % des Auftragswerts
- bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: 50 % des Auftragswerts
- weniger als 7 Tage vor Einsatzbeginn: 100 % des Auftragswerts
9. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- für sichere, arbeitsrechtlich zulässige Einsatzbedingungen zu sorgen,- eingesetztes Personal sachgemäß einzuweisen,
- ggf. benötigte Materialien bereitzustellen (z. B. Kleidung, Namensschilder),
- geltende Arbeitszeit- und Pausenregelungen einzuhalten.
10. Arbeitszeiten und Pausen
Die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen sowie entsprechender Pausen (nach dem Arbeitszeitgesetz) ist durch den Auftraggeber sicherzustellen.
11. Nutzung von Bildmaterial
Die Anfertigung und Verwendung von Bild- oder Videomaterial, auf dem Personal von Shining Staff abgebildet ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
12. Subunternehmer
Shining Staff ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer oder freiberufliche Kräfte einzusetzen. Die Verantwortung für deren Auswahl und Einweisung bleibt bei Shining Staff.
13. Nichtinanspruchnahme durch den Auftraggeber
Wird das gebuchte Personal aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. Abwesenheit, fehlerhafte Planung), nicht eingesetzt, bleibt die volle Vergütung fällig.
14. Datenschutz
Shining Staff erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO). Details sind der Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.
15. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen Stillschweigen zu bewahren, soweit diese nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.
16. Personalübernahme
Eine Übernahme des eingesetzten Personals durch den Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Shining Staff ist unzulässig. Wird dennoch Personal vom Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen ohne Zustimmung übernommen, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Jahresbruttogehalts der übernommenen Person. Eine rechtmäßige Übernahme ist grundsätzlich möglich, wenn 50 % des zuletzt gezahlten Jahresbruttogehalts als Vermittlungsgebühr an Shining Staff entrichtet werden. Diese Regelung gilt auch bei späterer Einstellung durch ein Partnerunternehmen.
17. Qualitätssicherung
Shining Staff garantiert die Bereitstellung geschulten Personals und eine saubere Organisation im Rahmen der Personalplanung und -bereitstellung. Dabei wird stets versucht, die Kosten für den Auftraggeber so gering wie möglich zu halten, ohne die hohe Qualität der erbrachten Leistungen zu beeinträchtigen. Shining Staff sorgt aktiv für die Einhaltung und Sicherung dieser Qualitätsstandards.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.