Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Shining Staff

  1. Geltungsbereich 
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Shining Staff, im Folgenden „Unternehmen“ genannt, und ihren Auftraggebern abgeschlossen werden, insbesondere im Bereich der Vermittlung von Personal für u.a. Dolmetscher-, Coaching- und Hostesstätigkeiten.
    2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Leistungen des Unternehmens
    1. Das Unternehmen vermittelt Personal für Projekte auf Basis von Aufträgen.
    2.  Die Auswahl und Vermittlung geeigneter Kandidaten erfolgt nach den vom Auftraggeber definierten Anforderungen.
  3. Vertrag
    1. Der Vertrag wird auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Vor dem Vertragsschluss werden die Termine und Fristen für die Auftragsdurchführung gesondert mit dem Auftraggeber vereinbart.
    2. Die zum Einsatz gebrachten Person sind den Auftragsanforderungen entsprechend ausgewählt. Das Personal wird dem Auftraggeber lediglich zur Ausführung der im Vertrag angegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Sollte es während des Einsatzes nötig sein, andere als die im Vertrag vereinbarten Qualifikationen zu erbringen, so ist dies mit dem Unternehmen abzusprechen.
    3. Das Unternehmen behält sich vor bei der Verhinderung des zunächst vermittelten Personals ein anderes, gleichwertiges Personal dem Auftraggeber zwecks Auftragserledigung zur Verfügung zu stellen.
    4. Honorarveränderungen sind im Laufe der Durchführung eines einzelnen Auftrages möglich, wenn sich die Anforderungen an das Personal und die Durchführung der Tätigkeit ändern.
    5. Der Auftraggeber ist verpflichtet die zur vertragsgemäßen Auftragserfüllung erforderlichen Informationen dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Genehmigungen, Zutrittsberechtigungen zu den jeweiligen Veranstaltungen und bei Messen Ausstellerausweise. Unterlagen werden, soweit verlangt, nach Auftragsende zurückgegeben.
    6. Durch termingerechte Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Unternehmens wird die Buchung der Dienstleistung für den Auftraggeber bindend. Wird der Auftrag bis sechs Wochen vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so verpflichtet sich dieser 50 % der vereinbarten Vertragssumme/Angebotssumme zu zahlen. Wird der Auftrag zwischen sechs Wochen und sieben Tagen vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so verpflichtet sich dieser 75 % der vereinbarten Vertragssumme/Angebotssumme zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, werden 100 % der vereinbarten Vertragssumme/Angebotssumme zur Zahlung fällig.
    7. Befindet sich der Auftraggeber im Ausland, so kommt der Vertrag nur dann zu Stande, wenn der Auftraggeber auf die vom Unternehmen erteilte Rechnung eine 100% Vorauszahlung leistet. Der Vertragsschluss kommt in diesem Fall erst mit dem Zahlungseingang bei dem Unternehmen zu Stande. Ist der Zahlungseingang spätestens 24 Stunden vor der Auftragsabwicklung nicht zu verzeichnen, so kommt der Vertrag nicht zu Stande.
    8. Die Vergütung für die Dienstleistung wird grundsätzlich gesondert vereinbart. Neben dieser Vergütung wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung des Auftrages und die Vergütung des zum Einsatz gebrachten Personals erfolgt ausschließlich durch das Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber.
  4. Zahlung und Rücktritt
    1. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    2. Sollte der Zahlungseingang nicht zum vereinbarten Termin verzeichnet sein, behält sich das Unternehmen das Recht vor, gegebenenfalls vom Auftrag zurückzutreten.
    3. Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarungen akzeptiert.
    4. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur möglich, mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind.
  5. Vermittlungsprovision 
    1. Wird ein vom Unternehmen vorgestellter Kandidat vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach der Vorstellung in eine Festanstellung übernommen, so schuldet der Auftraggeber dem Unternehmen eine Vermittlungsprovision in Höhe von 35 % des Bruttojahresgehalts des Kandidaten.
    2. Wird mit dem Kandidaten ein Übernahme in eine Festanstellung im Zeitraum zwischen 2 und 3 Jahren nach der ersten Auftragserteilung vereinbart, so schuldet der Auftraggeber dem Unternehmen eine Vermittlungsprovision in Höhe von 25 % des Bruttojahresgehalts des Kandidaten.
    3. Die Berechnung der Provision erfolgt auf der Grundlage des im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttogehalts einschließlich Boni und anderer variabler Gehaltsbestandteile.
    4. Sofern nichts anders schriftlich vereinbart, ist die Vermittlungsprovision spätestens 14 Tage nach der Rechnungsstellung fällig.
  6. Pflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle relevanten Informationen über Anforderungen,Tätigkeiten und Vergütungsmodelle rechtzeitig und vollständig dem Unternehmen bereitzustellen.
    2. Sollte der Auftraggeber mit einem vom Unternehmen vorgestellten Kandidaten eigenständig oder über Dritte einen Vertrag abschließen, verpflichtet sich der Auftraggeber das Unternehmen darüber unverzüglich zu informieren und alle für die Berechnung der Provision aus Ziff. 5 erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
  7. Haftung
    1. Die Einhaltung der Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig nachkommt, insbesondere vom Unternehmen erbetene Informationen und Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben erteilt und seine Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen einhält. Einen Verzug hat das Unternehmen so lange nichts zu vertreten, als ihn und seinen Erfüllungsgehilfen keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Vertragsverletzung trifft. Dies ist insbesondere gegeben bei Fällen der höheren Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, welche auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen. Wird das Unternehmen durch die vorgezeichneten Lieferhindernisse, die Leistungserbringung völlig unmöglich machen, betroffen, so wird das Unternehmen von seinen Vertragspflichten frei.
    2. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet die Eignung eines Kandidaten über die zur Verfügung gestellten Informationen hinaus zu überprüfen.
    3. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Das Unternehmen behandelt überlassene Informationen auch nach Erledigung des Einzelauftrages vertraulich.
    4. Eine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeitserbringung der eingesetzten Mitarbeiter entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt für sämtliche Schäden, die die Personen an Gegenständen verursachen, an denen und mit denen sie ihre Tätigkeit verrichten.
  8. Vertraulichkeit
    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Informationen über die vom Unternehmen vorgestellten Kandidaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet.
    2. Das Unternehmen, seine Mitarbeiter und der Auftraggeber verpflichten sich alle vertraulichen Informationen, die Ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zu dem vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind sinnhafte Wahrnehmungen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
  9. Kündigung
    1. Beide Parteien können den Vermittlungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
    2. Bereits entstandene Kosten für die erbrachte Vermittlungsleistung bleiben von der Kündigung unberührt.
  10. Datenschutz
    Die von Ihnen angegebenen Daten werden an uns übertragen. Wir verwenden diese Daten vertraulich und ausschließlich dafür, um Kontakt zu Ihnen aufzunehmen oder Ihnen ein Angebot zu machen. Eine Weitergabe an Dritte und einer Verknüpfung mit den auf unserem Webserver gespeicherten Protokollformationen findet nicht statt.
  11. Verjährungsfrist
    Soweit in einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
  12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit es sich um einen Kaufmann, juristische Person (auch des öffentlichen Rechts) und eine Behörde handelt.
    2. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, soweit es sich um einen Kaufmann, juristische Person (auch des öffentlichen Rechts) und eine Behörde handelt.
    3. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs – und Zahlungsort der Geschäftssitz des Unternehmens.
  13. Schlussbestimmungen 
    1. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfsperson bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
    2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.